Der Umzugstag rückt näher, und die Frage liegt auf der Hand: Muss mein Arbeitgeber mir dafür freigeben? Die kurze Antwort: Einen eigenen gesetzlichen „Umzugsurlaub“ gibt es nicht. Ob Sie trotzdem bezahlt freibekommen, hängt von § 616 BGB, Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag und dem Anlass des Umzugs ab. Hier der Überblick – und Tipps, wie Sie den Umzug auch ohne Sonderurlaub gut hinbekommen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?
Ein Gesetz, das ausdrücklich Urlaub für einen Umzug vorsieht, gibt es nicht. Oft wird stattdessen § 616 BGB genannt. Danach verlieren Beschäftigte ihren Anspruch auf Vergütung nicht, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus einem Grund, der in ihrer Person liegt, ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert sind.
Ob ein privater Umzug darunter fällt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, und die Frage wird unterschiedlich beurteilt. Klarer ist die Lage meist, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – etwa weil der Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort versetzt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf § 616 BGB allein, sondern prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag regelt
§ 616 BGB kann durch Arbeits- oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Viele Verträge enthalten deshalb eine eigene Liste mit Anlässen, für die es bezahlte Freistellung gibt – zum Beispiel Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder eben einen Umzug. Steht der Umzug dort, gilt die vertragliche Regelung. Steht dort, dass § 616 BGB ausgeschlossen ist, haben Sie auf dieser Grundlage keinen Anspruch.
Wo nichts geregelt ist, lohnt ein frühes Gespräch mit Vorgesetzten oder Personalabteilung. Manche Arbeitgeber zeigen sich bei einem Umzug entgegenkommend – etwa mit einem freien Tag, Gleitzeit oder der Möglichkeit, Überstunden abzubauen. Halten Sie eine solche Absprache am besten schriftlich fest.
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Öffentlicher Dienst: Was § 29 TVöD vorsieht
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen regelt § 29 TVöD die Arbeitsbefreiung. Der Tarifvertrag zählt dort abschließend auf, welche Anlässe als Fälle nach § 616 BGB gelten. Für den Umzug heißt es in § 29 Abs. 1 Buchstabe c: Bei einem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort gibt es einen Arbeitstag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.
Umgekehrt bedeutet das: Ein rein privater Umzug ist in dieser Liste nicht genannt. Für Landesbeschäftigte gilt der TV-L, der in seinem § 29 ebenfalls Regeln zur Arbeitsbefreiung enthält – prüfen Sie dort den genauen Wortlaut. Für Beamte gelten eigene Regelungen im jeweiligen Dienstrecht.
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Kein Anspruch? So bekommen Sie den Umzug trotzdem unter
- Urlaubstag nehmen: Der einfachste Weg – planen Sie ihn früh ein, besonders zum Monatsende, wenn viele umziehen.
- Überstunden oder Gleitzeit: Wer ein Arbeitszeitkonto hat, kann den Umzugstag oft darüber abdecken.
- Samstag nutzen: Wir arbeiten von Montag bis Samstag. Ein Umzug am Samstag kostet Sie also keinen Urlaubstag.
- Vorarbeit an den Abenden davor: Kartons packen, Lampen abbauen, Keller leeren – vieles lässt sich in den Tagen vor dem Umzug erledigen.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten an, sobald der Umzugstermin feststeht – nicht erst in der Woche davor. Nennen Sie den konkreten Tag, erklären Sie kurz, warum Sie ihn brauchen, und bieten Sie an, wichtige Aufgaben vorher abzuschließen oder an Kollegen zu übergeben. Je früher und konkreter die Anfrage, desto leichter lässt sich eine Lösung finden.
Den passenden Zeitpunkt finden Sie auch mit unserem Ratgeber Wann ist die beste Zeit für einen Umzug?
Umzug an einem Tag: So planen Profis
Damit ein einzelner freier Tag reicht, muss der Umzug gut vorbereitet sein. Bei Davids Umzüge beginnt das mit einer kostenlosen Besichtigung – vor Ort oder per Video. Danach bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis und einen festen Termin. Am Umzugstag kommt unser eigenes Team, trägt, fährt und baut je nach Paket die Möbel wieder auf.
Welche Service-Stufe passt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie selbst haben: Im Classic-Paket packen und zerlegen Sie selbst, wir tragen und fahren. Im Comfort-Paket packen Sie die Kartons, wir übernehmen alles andere. Im Premium-Paket übergeben Sie den Schlüssel, wir den Rest. Wer nur einen Tag frei hat, ist mit Comfort oder Premium meist entspannter unterwegs – dann bleibt am Abend sogar Zeit, die ersten Kartons auszupacken. Wie ein Umzugstag genau abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wie läuft ein Umzug ab? – und was er kostet, unter Umzugskosten in OWL.
Beruflicher Umzug: Kosten von der Steuer absetzen
Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst, können Sie die Kosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Bei einem privaten Umzug holen Sie bis zu 20 % der Arbeitskosten über § 35a EStG zurück – unsere Rechnung weist den Anteil aus. Mehr dazu im Ratgeber Umzugskosten von der Steuer absetzen.
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