Kosten & Steuer

Umzug steuerlich absetzen – so holen Sie Geld zurück

Ein großer Teil Ihrer Umzugskosten ist absetzbar – viele verschenken dieses Geld einfach. Hier erfahren Sie, welcher Weg für Sie gilt.

Ob privat oder beruflich: Das Finanzamt beteiligt sich an Ihrem Umzug, wenn Sie es richtig angeben. Welcher Weg gilt, hängt vom Anlass ab. Wichtig vorweg: Zahlen Sie immer per Rechnung und Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Dies ist eine allgemeine Übersicht, keine Steuerberatung.

Privater Umzug: 20 % als haushaltsnahe Dienstleistung

Bei einem privaten Umzug können Sie 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr (§ 35a EStG). Abziehbar ist nur der Lohnanteil (die Arbeitsleistung der Umzugsfirma), nicht das Verpackungsmaterial. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und Zahlung per Überweisung.

Beruflicher Umzug: voll als Werbungskosten

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines neuen Jobs oder weil sich Ihr Arbeitsweg deutlich verkürzt (Faustregel: rund eine Stunde Zeitersparnis pro Tag) – sind die Umzugskosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Das gilt für die Speditionskosten ebenso wie für Fahrten, doppelte Mietzahlungen oder Maklergebühren für die neue Wohnung.

Die Umzugskostenpauschale

Zusätzlich erkennt das Finanzamt bei einem beruflichen Umzug eine Umzugskostenpauschale für sonstige Kosten an – ohne dass Sie jeden einzelnen Posten (Trinkgeld, Ummeldung, neue Lampen) nachweisen müssen. Die genaue Höhe legt das Bundesfinanzministerium fest und passt sie regelmäßig an. Für Familien und weitere Haushaltsmitglieder erhöht sich der Betrag.

Was Sie aufbewahren sollten

Sammeln Sie alle Belege: die Umzugsrechnung (mit ausgewiesenem Arbeits- und Fahrtkostenanteil), Kontoauszüge als Zahlungsnachweis sowie Nachweise zum Anlass des Umzugs. Unsere Festpreis-Rechnung weist den absetzbaren Anteil sauber aus. Wie sich die Kosten zusammensetzen, lesen Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Umzug?

Hinweis: allgemeine Richtwerte, keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Bereit für ein verbindliches Festpreis-Angebot?

Kostenloses Angebot

Häufige Fragen

Wie viel vom Umzug kann ich absetzen?

Bei einem privaten Umzug 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten, bis zu 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen privatem und beruflichem Umzug?

Beim privaten Umzug gilt die 20-%-Regel für haushaltsnahe Dienstleistungen. Beim beruflichen Umzug (neuer Job oder deutlich kürzerer Arbeitsweg) sind die Kosten voll als Werbungskosten absetzbar, plus Umzugskostenpauschale.

Muss ich per Überweisung zahlen?

Ja, zwingend. Das Finanzamt erkennt nur unbar bezahlte Leistungen an. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

Zählt das Umzugsmaterial auch?

Bei der 20-%-Regel zählt nur der Arbeits- und Fahrtkostenanteil, nicht das Material. Bei einem beruflichen Umzug als Werbungskosten sind auch weitere Posten absetzbar.

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Umzug. Zum Festpreis.

Antwort innerhalb von 60 Minuten. Festpreis innerhalb 24 Stunden.