Ob Sie aus- oder einziehen: Die Übergabe sollte nie „auf Zuruf“ ablaufen. Ein schriftliches Übergabeprotokoll hält den tatsächlichen Zustand fest und verhindert spätere Streitigkeiten über Mängel oder die Kaution. Hier lesen Sie, was hineingehört und wie Sie sich richtig absichern.
Warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist
Ohne Protokoll steht bei einem späteren Streit Aussage gegen Aussage – und das geht meist zulasten des Mieters. Das Übergabeprotokoll dokumentiert beweissicher, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Es schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und sichert Ihre Kautionsrückzahlung ab. Auch Vermieter profitieren: Vereinbarte Mängel sind klar festgehalten.
Was ins Übergabeprotokoll gehört – die Checkliste
- Datum & Adresse der Wohnung sowie Namen von Mieter und Vermieter.
- Zählerstände: Strom, Gas, Wasser (Kalt-/Warmwasser) – am besten mit Foto und Zählernummer.
- Anzahl der übergebenen Schlüssel (Haustür, Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage).
- Zustand jedes Raums: Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär – vorhandene Mängel konkret benennen.
- Offene Punkte & Vereinbarungen (z. B. „Vermieter übernimmt Bohrlöcher im Bad“).
- Unterschriften beider Parteien – ohne Unterschrift ist das Protokoll wertlos.
Schritt für Schritt: So läuft die Übergabe ab
- Termin bei Tageslicht vereinbaren – Mängel sieht man dann am besten.
- Wohnung sollte besenrein und geräumt sein (siehe auch unsere Hinweise zur Übergabe).
- Gemeinsam Raum für Raum durchgehen und alles ins Protokoll eintragen.
- Zählerstände gemeinsam ablesen und notieren.
- Schlüssel zählen und übergeben.
- Protokoll von beiden unterschreiben lassen – jede Partei erhält eine Kopie.
Häufige Streitpunkte – und wie Sie sie vermeiden
Die meisten Konflikte drehen sich um Schönheitsreparaturen und die Kaution. Lassen Sie sich nicht zu Zusagen drängen, die nicht im Mietvertrag stehen – ob Sie streichen müssen, hängt von der konkreten Klausel ab (mehr dazu in unserem Ratgeber Schönheitsreparaturen beim Auszug). Die Kaution muss der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen; ein kleiner Teil darf einbehalten werden, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein weiter.
Hinweis: allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Bereit für ein verbindliches Festpreis-Angebot?
Kostenloses Angebot