Mietrecht & Auszug

Schönheitsreparaturen beim Auszug – müssen Sie wirklich renovieren?

Streichen, ja oder nein? Viele Mieter renovieren beim Auszug, obwohl sie gar nicht müssten. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Ob Sie beim Auszug renovieren müssen, hängt von der Klausel in Ihrem Mietvertrag ab – und viele dieser Klauseln sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Dieser Überblick hilft Ihnen, Ihre Lage einzuschätzen. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Was sind Schönheitsreparaturen überhaupt?

Dazu zählen rein optische Arbeiten: Wände und Decken streichen, Tapezieren, das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Nicht dazu gehören Abnutzungen wie abgewohnte Böden oder Reparaturen an der Bausubstanz – das ist Sache des Vermieters.

Müssen Sie wirklich streichen?

Oft nicht. Der Bundesgerichtshof hat viele gängige Klauseln gekippt:

Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut Ihres Vertrags. Rechtsgrundlage sind die §§ 535 ff. BGB. Im Zweifel lohnt ein kurzer Check beim örtlichen Mieterverein.

„Besenrein“ – was heißt das genau?

Besenrein bedeutet: Wohnung leer geräumt, Böden gefegt, grober Schmutz entfernt, Müll und eigene Einbauten beseitigt. Eine professionelle Grundreinigung ist damit nicht verlangt – schadet aber nie, wenn es um die Kaution geht. Halten Sie den Zustand im Übergabeprotokoll fest.

Stressfrei aus der alten Wohnung

Ob streichen oder nur besenrein: Den letzten Schliff übernehmen wir gern. Unsere Endreinigung sorgt für eine saubere Übergabe, und beim Umzug selbst kümmern wir uns um den Rest – damit Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen.

Hinweis: allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist Ihr Mietvertrag.

Bereit für ein verbindliches Festpreis-Angebot?

Kostenloses Angebot

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält. Starre Fristen und Klauseln bei unrenoviert übernommenen Wohnungen sind nach BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam – dann reicht besenrein.

Was bedeutet „besenrein“?

Leer geräumt, Böden gefegt, groben Schmutz und eigenen Müll entfernt. Eine professionelle Grundreinigung ist damit nicht verlangt, kann aber Streit um die Kaution vermeiden.

Dürfen bunte Wände bleiben?

Bei wirksamer Renovierungspflicht erwartet der Vermieter meist neutrale, helle Farbtöne. Sehr kräftige Farben sollten Sie in der Regel überstreichen – auch wenn keine volle Renovierung verlangt ist.

Wer zahlt, wenn es Streit gibt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Dokumentieren Sie den Zustand im Übergabeprotokoll und holen Sie bei Unsicherheit Rat beim Mieterverein – das ist günstiger als ein späterer Streit um die Kaution.

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Umzug. Zum Festpreis.

Antwort innerhalb von 60 Minuten. Festpreis innerhalb 24 Stunden.