Die Kündigung der alten Wohnung ist der Startschuss für jeden Umzug. Verpassen Sie die Frist, zahlen Sie schnell eine Monatsmiete zu viel. Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Fristen für Mieter gelten und worauf Sie achten müssen. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter
Für Mieter gilt bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten – unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen (§ 573c BGB). Wichtig ist der Stichtag: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat noch mitzählt. Geht sie später ein, verschiebt sich das Ende um einen Monat.
Schriftform & sicherer Zugang
- Schriftlich mit Unterschrift: Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam – es braucht ein unterschriebenes Schreiben auf Papier.
- Alle Mieter unterschreiben: Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen alle die Kündigung unterschreiben.
- Nachweisbar zustellen: Per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Zeugen – so können Sie den Zugang belegen.
Sonderfälle: schneller raus aus dem Vertrag
In bestimmten Situationen geht es auch schneller: Bei einer vereinbarten Nachmieterklausel oder wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen, lässt sich der Auszug oft vorziehen. Auch ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich. Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) kann dagegen meist nicht ordentlich gekündigt werden. Im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.
Hinweis: allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Mietvertrag.
Frist gekündigt – und jetzt?
Sobald der Auszugstermin steht, sollten Sie den Umzug planen. Nutzen Sie unsere Umzugscheckliste für den Zeitplan und denken Sie an die Wohnungsübergabe mit Protokoll. Den Umzug selbst übernehmen wir gern – mit Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
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