Mietrecht & Umzug

Mietvertrag kündigen: Fristen richtig einhalten

Wer umzieht, muss zuerst die alte Wohnung kündigen – und zwar fristgerecht. Hier die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Die Kündigung der alten Wohnung ist der Startschuss für jeden Umzug. Verpassen Sie die Frist, zahlen Sie schnell eine Monatsmiete zu viel. Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Fristen für Mieter gelten und worauf Sie achten müssen. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter

Für Mieter gilt bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten – unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen (§ 573c BGB). Wichtig ist der Stichtag: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat noch mitzählt. Geht sie später ein, verschiebt sich das Ende um einen Monat.

Schriftform & sicherer Zugang

Sonderfälle: schneller raus aus dem Vertrag

In bestimmten Situationen geht es auch schneller: Bei einer vereinbarten Nachmieterklausel oder wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen, lässt sich der Auszug oft vorziehen. Auch ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich. Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) kann dagegen meist nicht ordentlich gekündigt werden. Im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.

Hinweis: allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Mietvertrag.

Frist gekündigt – und jetzt?

Sobald der Auszugstermin steht, sollten Sie den Umzug planen. Nutzen Sie unsere Umzugscheckliste für den Zeitplan und denken Sie an die Wohnungsübergabe mit Protokoll. Den Umzug selbst übernehmen wir gern – mit Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate – unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c BGB).

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung braucht die Schriftform: ein unterschriebenes Schreiben auf Papier. E-Mail oder Messenger sind unwirksam.

Komme ich früher aus dem Vertrag?

Ja, etwa über eine Nachmieterklausel, einen zumutbaren Nachmieter oder einen Aufhebungsvertrag. Das setzt aber die Mitwirkung des Vermieters bzw. eine entsprechende Vereinbarung voraus.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Als Mieter können Sie ein unbefristetes Mietverhältnis ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen – anders als der Vermieter.

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