Ein seriöses Umzugsunternehmen ist versichert – aber die gesetzliche Haftung ist begrenzt. Für wertvolles Umzugsgut kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Die gesetzliche Haftung der Umzugsfirma
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet es nach Handelsrecht für Schäden am Umzugsgut – allerdings begrenzt auf 620 € je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Für normalen Hausrat reicht das meist. Bei sehr wertvollen Einzelstücken (Kunst, Antiquitäten, hochwertige Technik) kann der reale Wert diese Grenze übersteigen.
Wann eine zusätzliche Umzugsversicherung sinnvoll ist
Eine Transport- bzw. Umzugsversicherung deckt das Umzugsgut zum tatsächlichen Wert ab – über die 620-€-Grenze hinaus. Sinnvoll ist sie vor allem bei wertvollem Inventar oder einem Fernumzug. Wir beraten Sie dazu gern und bieten auf Wunsch eine erweiterte Deckung an.
Was Hausrat- & Haftpflichtversicherung leisten
Die eigene Hausratversicherung deckt den Umzug oft für eine Übergangszeit an beiden Wohnungen ab – ein Blick in die Police lohnt sich. Helfen Ihnen private Helfer, springt deren Privathaftpflicht nur bei grober Fahrlässigkeit ein – ein weiterer Grund, größere Umzüge einem versicherten Unternehmen zu überlassen.
Schäden richtig dokumentieren
Sollte doch etwas passieren: Schäden sofort melden und mit Fotos dokumentieren, am besten direkt im Übergabeprotokoll festhalten. Bei uns sind alle Transporte versichert – und woran Sie ein seriöses, versichertes Unternehmen erkennen, lesen Sie im Ratgeber Seriöses Umzugsunternehmen erkennen.
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